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Offenbarung des Johannes - Kapitel 13 - Vers 17
Kontext & Einordnung
Dieser Vers stammt aus Offenbarung des Johannes, Kapitel 13, Vers 17. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.
Übersetzungen im Vergleich
Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.
Deutsch | Latein |
daß niemand kaufen oder verkaufen kann, er habe denn das Malzeichen, nämlich den Namen des Tiers oder die Zahl seines Namens. | et ne quis possit emere aut vendere nisi qui habet caracter nomen bestiae aut numerum nominis eius |
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