Start > Klagelieder > Kapitel 5 > Vers 7

Klagelieder - Kapitel 5, Vers 7

Kurze Einordnung:
Klagelieder 5:7 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
7
Unsre Väter haben gesündigt und sind nicht mehr vorhanden, und wir müssen ihre Missetaten entgelten.