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Klagelieder - Kapitel 5, Vers 4
Kurze Einordnung:
Klagelieder 5:4 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
Klagelieder 5:4 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
| 4 | Unser Wasser müssen wir um Geld trinken; unser Holz muß man bezahlt bringen lassen. |