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Klagelieder - Kapitel 5, Vers 2
Kurze Einordnung:
Klagelieder 5:2 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
Klagelieder 5:2 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
| 2 | Unser Erbe ist den Fremden zuteil geworden und unsre Häuser den Ausländern. |