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Buch der Richter - Kapitel 21 - Vers 17

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus Buch der Richter, Kapitel 21, Vers 17. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch
Latein
Und sie sprachen: Die übrigen von Benjamin müssen ja ihr Erbe behalten, daß nicht ein Stamm ausgetilgt werde von Israel.
et magna nobis cura ingentique studio providendum est ne una tribus deleatur ex Israhel
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