Start > Buch Maleachi > Kapitel 2 > Vers 7

Buch Maleachi - Kapitel 2, Vers 7

Kurze Einordnung:
Buch Maleachi 2:7 ist ein Vers aus der Lutherbibel 1912. Prophetenbücher und Evangelien werden häufig in Andachten, Liturgie und Bibellese genutzt. Diese Seite wird im Rahmen der Modernisierung des Archivs ergänzt.
7
Denn des Priesters Lippen sollen die Lehre bewahren, daß man aus seinem Munde das Gesetz suche; denn er ist ein Engel des HERRN Zebaoth.