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4. Buch Mose (Numeri) - Kapitel 31 - Vers 19
Kontext & Einordnung
Dieser Vers stammt aus 4. Buch Mose (Numeri), Kapitel 31, Vers 19. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.
Übersetzungen im Vergleich
Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.
Deutsch | Latein |
Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt. | et manete extra castra septem diebus qui occiderit hominem vel occisum tetigerit lustrabitur die tertio et septimo |
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