5. Buch Mose (Deuteronomium) - Kapitel 19, Vers 15
Kontext & Einordnung
Dieser Vers stammt aus 5. Buch Mose (Deuteronomium), Kapitel 19, Vers 15. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.
Übersetzungen im Vergleich
Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.
Kurz erklärt: Dieser Vers gehört zu 5. Buch Mose (Deuteronomium), Kapitel 19. Für das Verständnis lohnt es sich, den Abschnitt im Zusammenhang zu lesen – oft erklärt erst der Kontext, an wen gesprochen wird und warum. Unten liest du den Bibeltext auf Deutsch (Luther 1912).
[de] Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
[lat] Lateinische Fassung wird ergänzt