4. Buch Mose (Numeri) - Kapitel 9, Vers 14

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus 4. Buch Mose (Numeri), Kapitel 9, Vers 14. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Kurz erklärt: Dieser Vers gehört zu 4. Buch Mose (Numeri), Kapitel 9. Für das Verständnis lohnt es sich, den Abschnitt im Zusammenhang zu lesen – oft erklärt erst der Kontext, an wen gesprochen wird und warum. Unten liest du den Bibeltext auf Deutsch (Luther 1912).

[de] Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

[lat] Lateinische Fassung wird ergänzt

« Zurück zu Kapitel 9