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2. Buch Mose (Exodus) - Kapitel 22 - Vers 2

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus 2. Buch Mose (Exodus), Kapitel 22, Vers 2. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch
Latein
Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
si effringens fur domum sive suffodiens fuerit inventus et accepto vulnere mortuus fuerit percussor non erit reus sanguinis
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