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2. Buch Mose (Exodus) - Kapitel 22 - Vers 14

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus 2. Buch Mose (Exodus), Kapitel 22, Vers 14. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch
Latein
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
qui a proximo suo quicquam horum mutuo postularit et debilitatum aut mortuum fuerit domino non praesente reddere conpelletur
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