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2. Buch Mose (Exodus) - Kapitel 21 - Vers 22

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus 2. Buch Mose (Exodus), Kapitel 21, Vers 22. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch
Latein
Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
si rixati fuerint viri et percusserit quis mulierem praegnantem et abortivum quidem fecerit sed ipsa vixerit subiacebit damno quantum expetierit maritus mulieris et arbitri iudicarint
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