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2. Buch Mose (Exodus) - Kapitel 21 - Vers 16

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus 2. Buch Mose (Exodus), Kapitel 21, Vers 16. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch
Latein
Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
qui furatus fuerit hominem et vendiderit eum convictus noxae morte moriatur
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