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4. Buch Mose (Numeri) - Kapitel 31 - Vers 19

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Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt.
et manete extra castra septem diebus qui occiderit hominem vel occisum tetigerit lustrabitur die tertio et septimo
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